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Übernahme aller Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit, d.h.
Ihr Betrieb muß keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden.
Bei dieser Dienstleistung sind z.B. enthalten:
- Erstellen von Checklisten
- laufende Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit
- Umsetzung aller Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Durchführung von Arbeitsbereichsanalysen und Gefährdungsanalysen
in Werkstätten und Fuhrparks.
und vieles mehr. Weitere Informationen sind abrufbar unter Fachkraft
für Arbeitssicherheit. |
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Durchführung von Schulungen für Ihr gesamtes Personal,
abgestimmt auf Ihre Firma ohne theoretisches Beiwerk, sondern praxisbezogen.
Schulungen sind geeignet im Sinne von § 14 der Gefahrstoffverordnung.
Weitere Informationen unter Schulungen
und Seminare. |
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Erstellen von firmenspezifischen Checklisten, Unterlagen und Übersichten
für Ihre Arbeitsplätze. Weitere Informationen unter Produktinformationen.
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Erstellen von Betriebsanweisungen gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung,
ggf. mit Ihrem eigenen Firmenlogo. Weitere Informationen unter Produktinformationen. |
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Urlaubsvertretung für Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weitere
Informationen unter Telefonische Hotline (in
Vorbereitung). |
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Erstellen von Gefahrstoffetiketten. |
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Einmalige Bestandsaufnahme mit Kurzprotokoll (Überprüfung von Verantwortlichkeiten,
Überprüfung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb, Soll-/Ist-Vergleich
bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Verbesserungsvorschläge,
Erstellen von Übersichten und Checklisten und ggf. eine einmalige
Schulung). |
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