Weitere Informationen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
 



Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Betrieb in regelmäßigen Abständen zu begehen und einen Vergleich der Ist-Situation mit den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Er wird dabei als Berater tätig und ist nicht der verlängerte Arm des Gesetzgebers. Wie bei allen Beauftragten ist es seine Pflicht, Mängel zu erkennen, darauf hinzuweisen und bei der Mängelabstellung unterstützend tätig zu werden.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ein Sicherheitsingenieur, ein Sicherheitstechniker oder ein Sicherheitsmeister sein. Die Ausbildung dauert mehrere Wochen und wird bei unterschiedlichen Veranstaltern durchgeführt. Die jährlichen Mindesteinsatzzeiten haben die Berufsgenossenschaft festgelegt und richten sich nach dem Gefahrenpotential und den Mitarbeiterzahlen. Diese Einsatzzeiten müssen nicht vollständig vor Ort erbracht werden. Fahrzeiten zu den Betriebsstätten zählen jedoch nicht als Einsatzzeit.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird häufig mit dem Sicherheitsbeauftragten verwechselt. Der Sicherheitsbeauftragte findet seine rechtliche Grundlage jedoch im VII. Sozialgesetzbuch. Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeiter sind von der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten betroffen. Die Gesamtzahl je Unternehmen richtet sich wieder nach den örtlichen Gegebenheiten, den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und dem Gefahrenpotential. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Gedanken der Arbeitssicherheit im Unternehmen vorleben und den Verantwortlichen bei der Mängelerkennung unterstützen.


Seit einiger Zeit gibt es noch den Begriff des Sicherheitsberaters. Dieser hat mit dem Arbeitsschutz überhaupt nicht zu tun, sondern es handelt sich um den seit Jahren in Deutschland installierten Gefahrgutbeauftragten. In anderen EG - Staaten wurde jedoch statt des Begriffs Gefahrgutbeauftragter der Begriff Sicherheitsberater gewählt.


Im Rahmen von Gefährdungsanalysen werden einzelne Arbeitsplätze gezielt untersucht. Grundlagen dafür sind meist Checklisten, die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst erstellt wurden oder über die Berufsgenossenschaften besorgt wurden. Ziel der Gefährgungsanalysen ist eine gezielte Mängelerkennung, deren Dokumentation und deren Abstellung. Die Unterscheidung in sicherheitsrelevante Mängel und formelle Mängel ist dabei unabdingbar. Bei der Vielzahl der gesetzlichen Bestimmungen müssen betriebliche Belange berücksichtigt werden. Alle bestehenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien lassen im Einzelfall den notwendigen Freiraum für die Umsetzung in die Praxis zu. Bestimmte Qualitätsstandards, die durch den Stand der Technik vorgegeben werden, sind ebenso zu berücksichtigen wie die wirtschaftlichen Möglichkeiten insbesondere in den vielen kleinen und mittelständischen Betrieben.