Weitere Informationen zum Umweltberater
 



Der Begriff des Umweltberaters ist derzeit im deutschen Recht nicht definiert. Es handelt sich auch nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung oder um einen Abschluß für einen bestimmten Ausbildungsgang. Vielmehr kann ein Umweltberater z. B. ein Gewässerschutzbeauftragter, ein Abfallbeauftragter und/oder ein Immissionsschutzbeauftragter sein.


Es gibt derzeit noch finanzielle Fördermittel für die Durchführung von Umweltschutzberatungen. Diese gelten zum Teil Bundesweit, zum Teil aber auch nur in einzelnen Bundesländern. Um jedoch eine Förderung zu bekommen, muß der jeweilige Umweltberater bei der genehmigenden Stelle registriert sein. Diese Stellen achten dann teilweise vor der Registrierung auf ein bestimmtes Fachwissen, damit auch die Qualität von geförderten Umweltschutzberatungen noch gewährleistet ist.


Das Umweltschutzrecht ist mittlerweile ein unüberschaubares Regelwerk geworden. Schätzungen ergaben, daß es in Deutschland ca. 2 Millionen Einzelbestimmungen gibt, die in irgendeinerweise Umweltschutzbestimmungen enthalten. Dazu zählen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen bis hin zu den Abwassersatzungen einzelner Gemeinden. Die Aufgabe des Umweltberaters ist es, die auf einen Betrieb zutreffenden Bestimmungen herauszufiltern und dem Unternehmer bekanntzugeben. Auch hier sollte ist zwischen sicherheitsrelevanten und formellen Bestimmungen unterschieden werden.


Die Umweltbegehungen eines Umweltberaters beginnen immer mit einer Grobanalyse. Beim ersten Durchgang durch einen Betrieb kann ein geübter Umweltberater sehr schnell erkennen, wo die tatsächlichen Schwachstellen bestehen, die einer sofortigen Abstellung bedürfen. Danach kommt die Feinanalyse mit einem Soll-Ist Vergleich. Ziel des Umweltberaters sollte auch sein, durch gezielte Beratung Kosteneinsparungspotentiale aufzudecken. Es zeichnet sich dabei jetzt schon ab, daß die beiden Bereiche Gewässerschutz und Abfall in den nächsten Jahren noch mehr an Bedeutung zunehmen.


Der Umweltberater steht natürlich auch für kurzfristige Problemlösungen mit Rat und Tat zur Seite. Durch seine Erfahrung bei der Beratung zahlreicher Firmen muß er nicht jedesmal das Rad neu erfinden, sondern er kann gleiche Situationen auch gleich behandeln. Die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Betriebe muß der Umweltberater berücksichtigen.