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Der Begriff des Umweltberaters ist derzeit im deutschen Recht nicht
definiert. Es handelt sich auch nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung
oder um einen Abschluß für einen bestimmten Ausbildungsgang. Vielmehr
kann ein Umweltberater z. B. ein Gewässerschutzbeauftragter, ein
Abfallbeauftragter und/oder ein Immissionsschutzbeauftragter sein.
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Es gibt derzeit noch finanzielle Fördermittel für die Durchführung
von Umweltschutzberatungen. Diese gelten zum Teil Bundesweit, zum
Teil aber auch nur in einzelnen Bundesländern. Um jedoch eine Förderung
zu bekommen, muß der jeweilige Umweltberater bei der genehmigenden
Stelle registriert sein. Diese Stellen achten dann teilweise vor
der Registrierung auf ein bestimmtes Fachwissen, damit auch die
Qualität von geförderten Umweltschutzberatungen noch gewährleistet
ist. |
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Das Umweltschutzrecht ist mittlerweile ein unüberschaubares Regelwerk
geworden. Schätzungen ergaben, daß es in Deutschland
ca. 2 Millionen Einzelbestimmungen gibt, die in irgendeinerweise
Umweltschutzbestimmungen enthalten. Dazu zählen Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien und Normen bis hin zu den Abwassersatzungen einzelner
Gemeinden. Die Aufgabe des Umweltberaters ist es, die auf einen
Betrieb zutreffenden Bestimmungen herauszufiltern und dem Unternehmer
bekanntzugeben. Auch hier sollte ist zwischen sicherheitsrelevanten
und formellen Bestimmungen unterschieden werden. |
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Die Umweltbegehungen eines Umweltberaters beginnen immer mit einer
Grobanalyse. Beim ersten Durchgang durch einen Betrieb kann ein
geübter Umweltberater sehr schnell erkennen, wo die tatsächlichen
Schwachstellen bestehen, die einer sofortigen Abstellung bedürfen.
Danach kommt die Feinanalyse mit einem Soll-Ist Vergleich. Ziel
des Umweltberaters sollte auch sein, durch gezielte Beratung Kosteneinsparungspotentiale
aufzudecken. Es zeichnet sich dabei jetzt schon ab, daß die beiden
Bereiche Gewässerschutz und Abfall in den nächsten Jahren noch mehr
an Bedeutung zunehmen. |
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Der Umweltberater steht natürlich auch für kurzfristige Problemlösungen
mit Rat und Tat zur Seite. Durch seine Erfahrung bei der Beratung
zahlreicher Firmen muß er nicht jedesmal das Rad neu erfinden, sondern
er kann gleiche Situationen auch gleich behandeln. Die wirtschaftlichen
Möglichkeiten der Betriebe muß der Umweltberater berücksichtigen.
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